Häufige Fragen
KI im Alltag verständlich einordnen.
Kurze Antworten zu Artikel 4, Einsatzkontext, Datenschutz und Workshop. Stand der Quellen: 15. September 2026.
Artikel 4 KI-Verordnung
Wen betrifft Artikel 4 der KI-Verordnung?
Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Sie sollen die Entwicklung von KI-Kompetenz bei Personen unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Welche Maßnahme passt, hängt unter anderem von Vorerfahrung, Aufgabe und Einsatzkontext ab.
Brauchen wir ein Zertifikat?
Nein. Artikel 4 schreibt kein bestimmtes Zertifikat und kein garantiertes individuelles Kompetenzniveau vor. Sinnvoll ist ein nachvollziehbarer, zum Einsatz passender Rahmen aus Orientierung, geeigneten Arbeitshilfen und gegebenenfalls Schulung.
Müssen wir Wissen aller Mitarbeitenden messen?
Nein. Die EU-Kommission beschreibt keine Pflicht, das Wissen jeder einzelnen Person zu messen. Einrichtungen können festhalten, welche Orientierung, Schulung oder Leitlinie sie für ihre tatsächlich genutzten Systeme bereitstellen.
Erfüllt ein 75-Minuten-Workshop alle Pflichten?
Nein. Er kann eine passende praktische Maßnahme sein, ersetzt aber keine einrichtungsbezogene Prüfung von Daten, Dienst, Risiko, Zuständigkeiten oder weiteren Pflichten. Genau diese Grenzen werden im Workshop sichtbar gemacht.
Zulässige Einsatzfelder
Womit kann ein Team sinnvoll beginnen?
Ein guter Einstieg sind organisatorische Texte ohne Personenbezug, etwa ein Aushang, eine Stellenanzeige oder eine allgemeine Formulierungshilfe. Auch dann sollte der konkret verwendete Dienst intern für diesen Zweck freigegeben sein.
Darf KI fachliche Texte zusammenfassen?
Das kann je nach intern freigegebenem Dienst und Aufgabe möglich sein. Fachlich relevante Aussagen, Quellen, Fristen oder Empfehlungen müssen jedoch durch eine zuständige Person an einer belastbaren Quelle geprüft werden.
Darf ein KI-Ergebnis eine Behandlung entscheiden?
Ein KI-Ergebnis sollte nicht ungeprüft als alleinige Grundlage für eine Diagnose, Therapie- oder Medikationsentscheidung dienen. Bei individueller Versorgung gehört der Einsatz in einen klar geregelten, fachlich verantworteten Rahmen.
Was tun wir, wenn der Einsatz noch nicht eingeordnet ist?
Nicht einfach ausprobieren. Zweck, Daten, Freigabe und zuständige Prüfung zuerst mit der internen Ansprechperson oder Leitung klären. Der Ampel-Check hilft beim Sortieren typischer Voraussetzungen, ersetzt diese Klärung aber nicht.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Welche Angaben gehören nicht in einen nicht freigegebenen Dienst?
Keine Namen, Befunde, Fotos, Tonaufnahmen, Diagnosen, Medikation oder andere Informationen, die Rückschlüsse auf konkrete Personen erlauben. Das Weglassen eines Namens allein macht einen Fall häufig nicht anonym.
Reicht ein kostenloser, bekannter Dienst aus?
Nein. Entscheidend ist nicht allein, wie bekannt oder kostenlos ein Dienst ist, sondern ob er für den vorgesehenen Zweck und die betroffenen Daten intern geprüft und freigegeben ist.
Wann darf ein KI-Text in ein Dokument?
Erst nach einer inhaltlichen Prüfung durch die zuständige Person. Überzeugend klingende Texte können Fehler, erfundene Quellen oder unpassende Schlussfolgerungen enthalten. Die Verantwortung bleibt bei der Person, die das Ergebnis verwendet.
Was passiert bei einer falschen Eingabe?
Eingabe beenden, die zuständige interne Stelle zeitnah informieren und den vereinbarten Meldeweg nutzen. Die konkrete Bewertung, Dokumentation und mögliche weitere Schritte gehören in die Verantwortung der Einrichtung.
Workshop-Ablauf
Was bereitet unser Team vor?
Hilfreich sind typische Aufgaben und Fragen aus dem Alltag, beschrieben ohne Patienten- oder andere sensible Daten. Sie müssen keine fertige Richtlinie und keine technische Vorkenntnis mitbringen.
Was bleibt nach dem Workshop?
Das Team hat die Ampel an typischen Situationen erprobt und arbeitet mit einer Richtlinienvorlage, einem Handout, einem Anwendungsverzeichnis sowie einem Teilnahme- und Wiedervorlagenachweis weiter.
Ist der Workshop online oder vor Ort möglich?
Beides ist möglich: online für 390 Euro netto pro Team oder vor Ort in Berlin für 590 Euro netto pro Team. Materialien und Teilnahmebestätigung sind enthalten; Umsatzsteuer fällt an, soweit sie gesetzlich anfällt.
Ist der Workshop Rechtsberatung?
Nein. Klarraum Gesundheit vermittelt allgemeine Orientierung und Arbeitshilfen. Konkrete Vertrags-, Haftungs-, Datenschutz- oder Berufsrechtsfragen gehören in die jeweils zuständige Fachberatung.